16.09.2019, 18:07
Wenn der Polizist glaubt, dass rote Blinker nicht der StVZO entsprechen, dann hat er erst mal Recht.
Für ein Fahrzeug mit Erstzulassung nach dem 1.1.1970 sagt die StVZO, die Blinker sollen gelb leuchten.
Willst du eine C4 mit roten Blinkern auf öffentlichen Straßen herumfahren, dann benötigst du eine Ausnahmegenehmigung, die dir erlaubt, dass deine Blinker rot leuchten dürfen, obwohl im Gesetz die gelbe Farbe vorgeschrieben ist.
Um so eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, musst du, wie oben schon von JR erwähnt, einen stichhaltigen Grund angeben. Der Grund könnte z.B. sein, dass es nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist, die roten Blinker durch gelbe auszutauschen.
Für ein Fahrzeug mit Erstzulassung nach dem 1.1.1970 sagt die StVZO, die Blinker sollen gelb leuchten.
Willst du eine C4 mit roten Blinkern auf öffentlichen Straßen herumfahren, dann benötigst du eine Ausnahmegenehmigung, die dir erlaubt, dass deine Blinker rot leuchten dürfen, obwohl im Gesetz die gelbe Farbe vorgeschrieben ist.
Um so eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, musst du, wie oben schon von JR erwähnt, einen stichhaltigen Grund angeben. Der Grund könnte z.B. sein, dass es nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist, die roten Blinker durch gelbe auszutauschen.
1958 Black/Silver RPO 469 283ci/245HP 2x4carb convertible
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible
Chilled Cat gepixelte Fotografie
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible
Chilled Cat gepixelte Fotografie