Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen
#18
(30.09.2019, 12:29)RainerR schrieb: Fahr doch, wie so mancher hier im Forum, ohne vorderes Siegel. Die Ahndung, solltest du tatsächlich auffallen, scheint gering zu sein.

Gruss RainerR

Ich meine, die Gebühr im Bußgeldkatalog dafür waren 25,- Euro, aber ich finde die Stelle so schnell nicht. Ich würde aber auch empfehlen, das gestempelte Kennzeichen (Kuchenblech) zusätzlich im Fahrzeug mitzuführen, damit im Zweifelsfall die Weiterfahrt nicht untersagt wird. Ist mir auf jeden Fall sicherer.

Grüße Thomas
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RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - von jetztmitvette - 30.09.2019, 12:45

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