03.10.2019, 16:59
Mal eine Info seitens der hier zust. Zulassungsstelle von Anfang 2019 (da wollte ich auch das LKR-Kennzeichen vorne mit Wunschkombi haben - hab es aber nicht bekommen und damit auch nicht die Wunschkombi und da die kurzen Kombinationen sich jeder an sein Alltagsauto mit genügend Platz für ein Standard-Kennzeichen schrauben darf, war auch nix passendes bzgl. Kennzeichen wählbar
):
Gesetzlich geregelt ist, das das verkleinerte Kennzeichen 255 * 130 hinten zugeteilt werden kann, wenn es keine andere Möglichkeit der Zuteilung gibt, allerdings ist dann eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die dann unter Ziffer 22 stehen wird.
Für vorne ist die Ausgabe eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens gesetzlich nicht vorgesehen.
Das hatte ich dann auch im www gesucht und nur Bestätigungen dafür gefunden. Für vorne gibt es keine Regelung. Und auch wenn andere (identische) Fahrzeuge aus demselben Zulassungsbereich mit dem LKR-Kennzeichen vorne auf den Straßen rumfahren...die haben das evtl. vor 10 Jahren bekommen, da war das noch ( ohne gesetzliche Regelung wie heute ) möglich...
Und wenn beim eigenen Auto da dann noch das Kuchenblech maßlich hinpasst, ist der Drops -gesetzlich/vorschriftenmäßig- gelutscht.
Außer, der einzelne findet noch sinnige Argumentationen und ein offenes Ohr auf der anderen Seite.
Ich hab da keins (von beiden) gefunden.
Bzgl. Kennzeichen anfertigen lassen: Hier gibt es nur die Größe, die die Zulassungsstelle freigibt inkl. eines kleinen Stempels (irgendein Siegel), andere Größen kann man sich anfertigen lassen, werden aber nicht von der Kennzeichen-Bude gestempelt.
Aber bestätigen kann ich: wenn man im Auto sitzt, sieht man das Kuchenblech wirklich nicht...glücklicherweise.

Gesetzlich geregelt ist, das das verkleinerte Kennzeichen 255 * 130 hinten zugeteilt werden kann, wenn es keine andere Möglichkeit der Zuteilung gibt, allerdings ist dann eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die dann unter Ziffer 22 stehen wird.
Für vorne ist die Ausgabe eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens gesetzlich nicht vorgesehen.
Das hatte ich dann auch im www gesucht und nur Bestätigungen dafür gefunden. Für vorne gibt es keine Regelung. Und auch wenn andere (identische) Fahrzeuge aus demselben Zulassungsbereich mit dem LKR-Kennzeichen vorne auf den Straßen rumfahren...die haben das evtl. vor 10 Jahren bekommen, da war das noch ( ohne gesetzliche Regelung wie heute ) möglich...
Und wenn beim eigenen Auto da dann noch das Kuchenblech maßlich hinpasst, ist der Drops -gesetzlich/vorschriftenmäßig- gelutscht.
Außer, der einzelne findet noch sinnige Argumentationen und ein offenes Ohr auf der anderen Seite.
Ich hab da keins (von beiden) gefunden.
Bzgl. Kennzeichen anfertigen lassen: Hier gibt es nur die Größe, die die Zulassungsstelle freigibt inkl. eines kleinen Stempels (irgendein Siegel), andere Größen kann man sich anfertigen lassen, werden aber nicht von der Kennzeichen-Bude gestempelt.
Aber bestätigen kann ich: wenn man im Auto sitzt, sieht man das Kuchenblech wirklich nicht...glücklicherweise.
Grüßle
Jens
The difference between men and boys are the price of the toys...
Jens
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