04.10.2019, 11:09
(04.10.2019, 09:44)JR schrieb: Wieso soll das eine Urkundenfälschung sein, wenn bei der Übersendung der Siegel keine Kennzeichengröße vorgeschrieben wird?
Ich habe Autos, bei denen weder ein kleines Kennzeichen eingetragen ist noch eine Ausnahmegenehmigung besteht, das kleine Kennzeichen aber ordnungsgemäß von der Zulassungsstelle zugeteilt wurde.
Dann ist die zugeteilte Kennzeichengröße bei deiner Zulassungsstelle aber in den Akten hinterlegt und nur auf diese darf das Siegel.
Gruß
Matthias
The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.
Benjamin Franklin