07.10.2019, 00:01
Bei entsprechender Argumentation des Prüfers werden auch noch rote Blinker bei Fahrzeugen zumindest aus den 80ern per Ausnahmegenehmigung eingetragen.
Dies gilt selbst im strengen Hessen mit seiner Bündelungsbehörde, die betriebserlaubnisrelevante Eintragungen zusätzlich prüfen muss.
Gruß
JR
Dies gilt selbst im strengen Hessen mit seiner Bündelungsbehörde, die betriebserlaubnisrelevante Eintragungen zusätzlich prüfen muss.
Gruß
JR
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg)
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!