16.11.2019, 16:06
Die 112dB sind ja das Standgeräusch und für das gibt es keinen gesetzliuchen Grenzwert. Wenn das Fahrgeräusch von 84dB eingehalten wird, dürfte (rein theoretisch) das Standgeräusch auch 200dB sein. Und genau hier liegt das Problem bei der Hauptabnahme: Ohne ein amtliches Datenblatt als Referenz müsste der Prüfer eine Fahrgeräusch Messung durchführen und prüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen von 1969 eingehalten werden (Messmethode und Grenzwert). Dann misst er das Standgeräusch und trägt das (incl. Messmethode) als Vergleichswert für zukünftige Messungen ein. Je nach Messmethode gelten dann verschiednen Toleranzen. Ein Standgeräusch von 112dB ist nicht völlig unrealistisch -- das wäre ein Standgeräusch im Schein von 86 dB nach alter Messmethode (+ 26dB).
Nur will kein Prüfer eine Fahrgeräusch Messung machen, die ist kompliziert. teilweise gar nicht machbar und teuer ... deshalb das Datenblatt. Um zu wissen wieviel dB Du reduzieren musst, braucht man diese Angabe. Je nach Wert ist das dann machbar oder man kann gleich sagen "niemals!" -- Der Klassiker ist da die Rolle Maschendrahtzaun im Krümmer.
Grüße
Ralf
Nur will kein Prüfer eine Fahrgeräusch Messung machen, die ist kompliziert. teilweise gar nicht machbar und teuer ... deshalb das Datenblatt. Um zu wissen wieviel dB Du reduzieren musst, braucht man diese Angabe. Je nach Wert ist das dann machbar oder man kann gleich sagen "niemals!" -- Der Klassiker ist da die Rolle Maschendrahtzaun im Krümmer.
Grüße
Ralf