03.12.2019, 15:59
Um das Thema etwas zu versachlichen: mir scheint, das hier persönliche Ansichten mit rechtlichen Fragen vermischt werden. Außerdem wird nicht zwischen Richtlinie und Verordnung unterschieden.
Eine Verordnung ist "wörtlich bindend" d.h. es gilt das was schriftlich festgehalten würde. Das wäre z.B. die Vollabnahme nach STVO. Eine Richtlinie hat Spielraum für Interpretation, üblicherweise weil eine vollständige schriftliche Regulierung unverhältnismäßig wäre. In dem Fall das H-Gutachten.
Wer nun was mit (oder trotz) H-Kennzeichen eingetragen bekommt, liegt an der individuellen Interpretation der Richtlinie durch den Prüfer. Somit ist verhältnismäßig viel Spielraum. Davon unbetroffen ist aber die STVO -- die muss immer eingehalten werden (dafür gibt es ja dann auch explizite Ausnahmeverfahren).
Eins ist klar: Eine Felge ohne Tragfähigkeitsgutachten kann nicht (neu) eingetragen werden. Interne Qualitätssicherungsprozesse des Prüfinstitutes müssen das verhindern! Bei berechtigten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer älteren Eintragung kann diese natürlich auch entzogen werden. Das Prüfinstitut haftet schließlich für die Prüfungsleistung!
Wenn ein Prüfer irgendwo bei einer fragwürdigen gesetzlichen Anforderung ein Auge zu drückt, ist das einfach nur Glück. Er wird es aber selten aussprechen oder gar dokumentieren.
Bei mir hat ein Prüfer Mal bei der Vorbesprechung eines Umbaus gesagt: Das (Big Bore Kolben) müssen Sie mir ja nicht sagen -- das kann ich von aussen nicht feststellen.
Eine Verordnung ist "wörtlich bindend" d.h. es gilt das was schriftlich festgehalten würde. Das wäre z.B. die Vollabnahme nach STVO. Eine Richtlinie hat Spielraum für Interpretation, üblicherweise weil eine vollständige schriftliche Regulierung unverhältnismäßig wäre. In dem Fall das H-Gutachten.
Wer nun was mit (oder trotz) H-Kennzeichen eingetragen bekommt, liegt an der individuellen Interpretation der Richtlinie durch den Prüfer. Somit ist verhältnismäßig viel Spielraum. Davon unbetroffen ist aber die STVO -- die muss immer eingehalten werden (dafür gibt es ja dann auch explizite Ausnahmeverfahren).
Eins ist klar: Eine Felge ohne Tragfähigkeitsgutachten kann nicht (neu) eingetragen werden. Interne Qualitätssicherungsprozesse des Prüfinstitutes müssen das verhindern! Bei berechtigten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer älteren Eintragung kann diese natürlich auch entzogen werden. Das Prüfinstitut haftet schließlich für die Prüfungsleistung!
Wenn ein Prüfer irgendwo bei einer fragwürdigen gesetzlichen Anforderung ein Auge zu drückt, ist das einfach nur Glück. Er wird es aber selten aussprechen oder gar dokumentieren.
Bei mir hat ein Prüfer Mal bei der Vorbesprechung eines Umbaus gesagt: Das (Big Bore Kolben) müssen Sie mir ja nicht sagen -- das kann ich von aussen nicht feststellen.