06.12.2019, 02:17
Alex, Begrenzungsleuchten sind vorne und hinten - vulgo bekannt als "Standlicht". Da hast Du recht - vorne muß es weiß sein, hinten rot.
Für die vorderen Sidemarker in gelb dürfte §53a Abs. 6 zutreffen: Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6,0 m – ausgenommen Fahrgestelle mit Führerhaus, landoder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und deren Anhänger sowie Arbeitsmaschinen und Stapler, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells nicht den Lastkraftwagen und Zugmaschinen gleichzusetzen sind, – müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein.
Abs. 6 sagt, daß das ab 6 m aktive Leuchte sein MÜSSEN. Daraus ergibt sich im Umkehrschluß, daß solche Leuchten für kürzere Fahrzeuge nicht verboten sein können.
Zu den hinteren roten Sidemarkern hab ich nix gefunden auf die Schnelle, da verweise ich mal auf einen Vor-Post, in dem vom geringen Abstand zu den Rücklichtern die Rede war.
Für die vorderen Sidemarker in gelb dürfte §53a Abs. 6 zutreffen: Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6,0 m – ausgenommen Fahrgestelle mit Führerhaus, landoder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und deren Anhänger sowie Arbeitsmaschinen und Stapler, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells nicht den Lastkraftwagen und Zugmaschinen gleichzusetzen sind, – müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein.
Abs. 6 sagt, daß das ab 6 m aktive Leuchte sein MÜSSEN. Daraus ergibt sich im Umkehrschluß, daß solche Leuchten für kürzere Fahrzeuge nicht verboten sein können.
Zu den hinteren roten Sidemarkern hab ich nix gefunden auf die Schnelle, da verweise ich mal auf einen Vor-Post, in dem vom geringen Abstand zu den Rücklichtern die Rede war.
Viele Grüße, Martin
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