30.11.2004, 21:28
Du meinst die hier?
Hmm..naja über geschmack lässt sich ja bekanntlich nicht streiten..
Aber der Preis: $43,150 macht nach aktuellem Kurs etwa 32,689 Euro (Jaja, ich weiss: Plus Shipping,Zoll&MwSt.)
Aber um noch einmal zum ursprünglichen Thread zurück zu kommen:
Ich bin nächstes Jahr "etwas länger" in Kalifornien. und in diesem Zusammenhang fiel mir die folgende Regelung ein:
Des Weiteren muss der Begünstigte vor seiner Übersiedlung mindestens zwölf Monate außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft gelebt, d.h. dort seinen gewöhnlichen Wohnsitz gehabt haben (Artikel 4 ZollbefreiungsVO). Ausnahmen hiervon sind allerdings möglich, nämlich dann, wenn der Begünstigte nachweisen kann, dass er zumindest die Absicht hatte, zwölf oder mehr Monate außerhalb der EG zu leben.
Beispiel: Ein deutscher Arbeitnehmer verlegt seinen gewöhnlichen Wohnsitz von Berlin nach Mexiko City, da er dort eine neue Arbeitsstelle antritt. Aus gesundheitlichen Gründen muss er diese Stelle nach zehn Monaten wieder kündigen; er kehrt nach Deutschland zurück. Dass er weniger als zwölf Monate im Ausland gelebt hat, ist unproblematisch, da er aufgrund seiner Anstellung die Absicht hatte - sein Arbeitsvertrag belegt dies -, dauerhaft in Mexiko zu bleiben. Eine Zollbefreiung für sein zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr angemeldetes Übersiedlungsgut wäre in dieser Hinsicht also möglich.
Das würde also bedeuten: Ich "ziehe" in die Usa. Habe einen Arbeitsvertrag für 2 Jahre. Nach 3 Monaten werde ich gekündigt, bin ganz traurig, und muss wieder zurück.
Weiss jemand wie hoch die chancen sind, mein dort erworbenes KFZ Steuerfrei in D einzuführen? Nur so rein theoretisch natürlich...
Zweite Situation: Ein naher Verwandter US-Staatsbürger (Bruder, Tante, Onkel etc.) kauft in den USA ein Fahrzeug und verkauft kurz darauf zu einem "Freundschaftspreis" an die Verwandschaft in Deutschland. Ist in dem Fall die Verzollung auf den Kaufpreis zu zahlen oder hat der Zoll da tatsächlich das Recht, den Wagen zu schätzen und aufgrund dessen zu verzollen? (Habe mal etwa sin der Richtung bei ADAC gelesen.)
Und wie siehts eigentlich mit der Umrüstung für D aus? Gibts da inzwischen was neues?
Hmm..naja über geschmack lässt sich ja bekanntlich nicht streiten..
Aber der Preis: $43,150 macht nach aktuellem Kurs etwa 32,689 Euro (Jaja, ich weiss: Plus Shipping,Zoll&MwSt.)
Aber um noch einmal zum ursprünglichen Thread zurück zu kommen:
Ich bin nächstes Jahr "etwas länger" in Kalifornien. und in diesem Zusammenhang fiel mir die folgende Regelung ein:
Des Weiteren muss der Begünstigte vor seiner Übersiedlung mindestens zwölf Monate außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft gelebt, d.h. dort seinen gewöhnlichen Wohnsitz gehabt haben (Artikel 4 ZollbefreiungsVO). Ausnahmen hiervon sind allerdings möglich, nämlich dann, wenn der Begünstigte nachweisen kann, dass er zumindest die Absicht hatte, zwölf oder mehr Monate außerhalb der EG zu leben.
Beispiel: Ein deutscher Arbeitnehmer verlegt seinen gewöhnlichen Wohnsitz von Berlin nach Mexiko City, da er dort eine neue Arbeitsstelle antritt. Aus gesundheitlichen Gründen muss er diese Stelle nach zehn Monaten wieder kündigen; er kehrt nach Deutschland zurück. Dass er weniger als zwölf Monate im Ausland gelebt hat, ist unproblematisch, da er aufgrund seiner Anstellung die Absicht hatte - sein Arbeitsvertrag belegt dies -, dauerhaft in Mexiko zu bleiben. Eine Zollbefreiung für sein zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr angemeldetes Übersiedlungsgut wäre in dieser Hinsicht also möglich.
Das würde also bedeuten: Ich "ziehe" in die Usa. Habe einen Arbeitsvertrag für 2 Jahre. Nach 3 Monaten werde ich gekündigt, bin ganz traurig, und muss wieder zurück.
Weiss jemand wie hoch die chancen sind, mein dort erworbenes KFZ Steuerfrei in D einzuführen? Nur so rein theoretisch natürlich...
Zweite Situation: Ein naher Verwandter US-Staatsbürger (Bruder, Tante, Onkel etc.) kauft in den USA ein Fahrzeug und verkauft kurz darauf zu einem "Freundschaftspreis" an die Verwandschaft in Deutschland. Ist in dem Fall die Verzollung auf den Kaufpreis zu zahlen oder hat der Zoll da tatsächlich das Recht, den Wagen zu schätzen und aufgrund dessen zu verzollen? (Habe mal etwa sin der Richtung bei ADAC gelesen.)
Und wie siehts eigentlich mit der Umrüstung für D aus? Gibts da inzwischen was neues?
Ehemaliger Username im Forum:"Bitbuster"