01.12.2004, 13:51
Das Verzollen kann recht kurzweilig sein - wenn man ne Ader für Behördenhumor hat :
Beispiel :
Während mein neues Fzg. auf dem Schiff gen Bremerhaven strebte, ging ich mit allen Unterlagen zum hiesigen Zollamt, um mir ausrechnen zu lassen, was wohl in Bremerhaven zu zahlen sein würde.
Die Herren fühlten sich geehrt und auch herausgefordert, mir die genaue Summe auszurechnen, die ich dort zu entrichten hätte.
Im Vertrauen auf das deutsche Beamtentum habe ich diese Summe beim Zollschalter in Bremerhaven abgezählt aus einem Umschlag entnommen....
Das sorgte schon mal für Aufsehen und Nachfragen, wer das wohl ausgerechnet hätte
Nach wahrheitsgemässer Aussage, das hätte der heimische Zoll gemacht, fühlten sich die Experten dazu herausgefordert, "mal zu sehen, ob die Kollegen das auch richtig gemacht haben".
Ergebnis war, dass man feststellte, dass die Kollegen die Transportkosten von Bremerhaven zum Wohnort des Impotierenden in ihrer binnenländischen Unwissenheit falsch berechnet hätten -trotz und gerade bei Selbstabholung. Auch in der Berechnung der Leuchtmittelsteuer schienen sich gravierende Unterschiede bei den Ermessensspielräumen herauszustellen.
Erleichtert, nun doch ganz legal mein doppelt zollberechnetes Fahrzeug in Empfang nehmen zu können, zückte ich nochmals meine Brieftasche und verliess unter mehrfacher Versicherung meiner Hochachtung für die wirklich Wissenden den Zollbezirk.
Beispiel :
Während mein neues Fzg. auf dem Schiff gen Bremerhaven strebte, ging ich mit allen Unterlagen zum hiesigen Zollamt, um mir ausrechnen zu lassen, was wohl in Bremerhaven zu zahlen sein würde.
Die Herren fühlten sich geehrt und auch herausgefordert, mir die genaue Summe auszurechnen, die ich dort zu entrichten hätte.
Im Vertrauen auf das deutsche Beamtentum habe ich diese Summe beim Zollschalter in Bremerhaven abgezählt aus einem Umschlag entnommen....
Das sorgte schon mal für Aufsehen und Nachfragen, wer das wohl ausgerechnet hätte
Nach wahrheitsgemässer Aussage, das hätte der heimische Zoll gemacht, fühlten sich die Experten dazu herausgefordert, "mal zu sehen, ob die Kollegen das auch richtig gemacht haben".
Ergebnis war, dass man feststellte, dass die Kollegen die Transportkosten von Bremerhaven zum Wohnort des Impotierenden in ihrer binnenländischen Unwissenheit falsch berechnet hätten -trotz und gerade bei Selbstabholung. Auch in der Berechnung der Leuchtmittelsteuer schienen sich gravierende Unterschiede bei den Ermessensspielräumen herauszustellen.
Erleichtert, nun doch ganz legal mein doppelt zollberechnetes Fahrzeug in Empfang nehmen zu können, zückte ich nochmals meine Brieftasche und verliess unter mehrfacher Versicherung meiner Hochachtung für die wirklich Wissenden den Zollbezirk.