17.04.2020, 13:29
Hallo Uli,
am geschädigten Bauteil darfst Du überhaupt keine Reparaturschweißung vornehmen. Sprich, ein BLech einsetzen ist nicht erlaubt. Der Bereich um die Schweißung härtet auf und ist insbesondere auch als reparierte Stelle sichtbar.
Einen neuen Träger kannst Du sicher einschweißen, aber das sollte nicht gerade von einem ungeprüften Schweißer erledigt werden, der gerade mal weiß wo der Schalter am Schutzgasschweißgerät zum Einschalten ist. Hinsichtlich verwendbarer Schweißmaterialien ist es einfach, die Bleche sind normale niedrig legierte Umformbleche, da kommt nichts als weitere Problematik dazu.
Ob jetzt ein Gutachter dann den so instand gesetzten Rahmen weiter zulässt für den Verkehr oder begutachten muss solltest Du bitte ggf. je nach Rechtsbewusstsein und eigener Verantwortung heraus prüfen.
am geschädigten Bauteil darfst Du überhaupt keine Reparaturschweißung vornehmen. Sprich, ein BLech einsetzen ist nicht erlaubt. Der Bereich um die Schweißung härtet auf und ist insbesondere auch als reparierte Stelle sichtbar.
Einen neuen Träger kannst Du sicher einschweißen, aber das sollte nicht gerade von einem ungeprüften Schweißer erledigt werden, der gerade mal weiß wo der Schalter am Schutzgasschweißgerät zum Einschalten ist. Hinsichtlich verwendbarer Schweißmaterialien ist es einfach, die Bleche sind normale niedrig legierte Umformbleche, da kommt nichts als weitere Problematik dazu.
Ob jetzt ein Gutachter dann den so instand gesetzten Rahmen weiter zulässt für den Verkehr oder begutachten muss solltest Du bitte ggf. je nach Rechtsbewusstsein und eigener Verantwortung heraus prüfen.
Corvette C3 Baujahr 07/1976