09.12.2004, 18:26
Zitat:Dann kann ich doch bei der Versicherung für mein Auto auch die Steuer abziehenKannst Du leider nicht, da die Versicherung keine MWSt erhebt.
Die erheben, bzw. müssen von rechts wegen, eine Versicherungssteuer erheben. Was für ein Zufall, dass die wie die MWSt die Höhe von 16% hat.
Versicherungssteuer kannst Du als Vorsteuerabzugsberechtiger leider nicht zurückholen, im Gegensatz zur Mehrwertsteuer.
Die Versicherung muß Dir allerdings die MWSt ersetzen, wenn das Radio in einem Deiner Privatwagen entwendet wurde (natürlich nur, wenn Du ein neues Radio kaufst). In diesem Fall ist Dein steuerlicher Status als Selbständiger völlig nebensächlich.
Grüße