15.06.2020, 09:02
(14.06.2020, 18:10)Ralf A. schrieb: Hallo in´s Forum,Hallo Ralf,
ich habe vergangenes Jahr im Rahmen der Zulassungsprozedur meiner C2 und nach Abschluss diverser Arbeiten an der "Technik" eine "Kurzbewertung" für mein Fahrzeug in Auftrag gegeben, im Wesentlichen um im Falle eines Unfalls/Diebstahls gegenüber der Versicherung etwas "in der Hand" zu haben ("Wiederbeschaffungswert").
Der Sachverständige war im Gespräch durchaus offen für Hinweise auf Originalität und "Besonderheiten" des 63er Jahrgangs.
Dieses Jahr wird es noch an den Innenraum gehen und sobald die Spuren einer zeitweise etwas lieblosen Behandlung behoben sind, möchte ich das Gutachten aktualisieren lassen.
Als "63-speziell" sind mir folgende Unterschiede zu den Folgebaujahren bekannt und hierzu auch meine Sonntags-Frage in die Runde:
Kennt ihr weitere "63er" Merkmale?
Scheibenrahmen mit Blende aus rostfreiem Stahl,
Instrumente (kegelförmige, silberne Mittelteile),
2 waagerechte, funktionslose Lüftungsschlitze in den Kotflügeln,
Trommelbremsen,
Fake-Luftgitter auf der Motorhaube,
„Center Console“ verchromt, nicht lackiert,
Lenkrad farblich abgestimmt auf den Innenraum,
Anderer Aussenspiegel bis Ende Juni 1963,
Sitze und Sitzversteller,
Daumenräder aus Fiberglas für die manuelle Betätigung der Klappscheinwerfer (später Gußlegierung),
Schalthebel der Gangschaltung mit schwarzem Kunststoff-Knauf,
Gab es speziell 63er Radkappen?
Euch einen schönen Rest-Sonntag,
Ralf
ich sehe bei den Aufstellungen keine Besonderheiten, sondern vielmehr Serienausstattung und die sich nicht wertsteigernd auswirken würden.
Wenn Du wirklich ein stichhaltiges Gutachten für Versicherungen haben möchtest, so musst Du ein Vollgutachten erstellen lassen. Kurzgutachten sind wegen nur oberflächlicher Prüfung im Falle eines Schadens anzweifelbar, weil z.B. keine Probefahrt gemacht , der Motor sowie das Fahrwerk und der Unterboden etc. nicht geprüft und bewertet wird.