04.09.2020, 01:10
(03.09.2020, 22:16)Ing.M.Frank schrieb: Hallo Götz,
die Eintragung kann in der Praxis so gut wie nicht ordnungsgemäß erfolgen. Ohne jetzt weit auszuholen ist es so, dass seriengefertigte Räder einem QM-System unterliegen sollten, denn bei der Anfertigung eines Festigkeitsgutachtens wird ein Radsatz zerstört um dessen Kennwerte ermitteln zu können, doch wer garantiert, dass der nächste gefertigte Radsatz identisch gefertigt wurde und keine Fehler wie z.B. Lunker, etc. enthält? Das ist das erste Problem dabei. Um die richtige Nachweisführung erbringen zu können müsste praktisch das "neue" Rad zerstört werden, was Quatsch ist, denn die sollen ja montiert werden. In der Praxis könnte sowas im Einzelfall durch entsprechende Probefahrten (mehrer Tsd. Km Nordsschleife z.B.) und zerstörungsfreier Werkstoffprüfung wie Röntgen, Ultraschall usw. "nachgewiesen" werden, aber dies ist zeit- und kostenintensiv. Das Verhält sich in Etwa so wie bei einer Leistungssteigerung >20% gegenüber Serie ohne Nachweise für Festigkeit, etc. pp.
Klar möglich ist die Eintragung, ich kann dir das Gutachten auch erstellen und du gehst zur Zulassungsstelle und lässt es im Schein eintragen und hast es drinstehen und freust dich, aber rechtlich ist es nichtig, da zum Zeitpunkt der Begutachtung die erforderlichen Nachweise nicht vorgelegen haben.
Ich kann mich gerne nochmals darüber informieren, aber die interne Anweisung war: geht nicht.
Interessant wird sowas eben bei einem entsprechenden Unfall...
Gruß Martin
Martin, mit dieser Argumentation könnte kein einziges Rad jemals freigegeben werden, ebenso wenig Serienräder.
Auch hier gibt es Festigkeitstests und dann geht man davon aus, dass die Serienproduktion der Räder - mit Toleranzen - zu den gleichen Festigkeitswerten führen.
Anders kann es auch überhaupt nicht funktionieren.
Gruß
Götz
Götz