04.09.2020, 15:42
(02.09.2020, 23:10)Ing.M.Frank schrieb: Hi,
ich weiß nicht wie das bei euch in Österreich gehandhabt wird, aber hier in Deutschland wäre eine Eintragung eines seriengefertigten Rades nur auf Basis eines Festigkeitsgutachtens nicht zulässig und hätte auch wenn es Eingetragen werden würde keinen Bestand.
Ohne TGA oder ABE wird es hier sehr schwierig, da die erforderlichen Nachweise für den erfolgreichen Abschluss des Gutachtens nicht erbracht werden können.
Nur zur Information, nicht dass du dir die Mühe machst und nachher mit leeren Händen dastehst.
Gruß Martin
Hallo habe deine Antwort an brandwheels gesendet und der schrieb mir zurück wenn ein QM existieren tut, dann kann auch über das reine Festigkeitsgutachten eingetragen werden.