04.09.2020, 19:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.09.2020, 19:05 von BRANDWHEELS.)
(04.09.2020, 17:56)Ing.M.Frank schrieb:(04.09.2020, 15:42)Tiger Shark schrieb: Hallo habe deine Antwort an brandwheels gesendet und der schrieb mir zurück wenn ein QM existieren tut, dann kann auch über das reine Festigkeitsgutachten eingetragen werden.
Hi, ist jetzt wirklich nicht böse gemeint, dann soll dir das doch der Verkäufer von brandwheels eintragen wenn er das darf und dazu die Befugnis hat.
Ich hab mich nochmals schlau gemacht und das Mindeste um ein Rad zumindest im Graubereich eintragen zu können mit Festigkeitsgutachten ist eine Biegeumlauf-Prüfung (BUP) und ein Salzsprühtest. Und nur wenn der Prüfer es machen will, denn rechtlich gibt es dagegen keine Handhabe.
Hoffe das klärt es etwas auf jetzt,
Viele Grüße
Martin
So, schon länger hier nicht mehr mitgeschrieben aber ich klinke mich mal hier mitein. Martin im "Festigkeits/Materialgutachten" sind ja diese Tests vorhanden und wie schon geantwortet in Verbindung mit dem QM Nachweis geht die reguläre §19.2/21 Abnahme. Du kannst ja theoretisch dieses Gutachten auf ein Teilegutachten bzw. ABE erweitern lassen(QM Vorausgesetzt), wenn du genau den Anbaufall hast.