22.12.2004, 09:29
Hallo 68er,
bei Totalschäden wird im Allgemeinen der ortsübliche Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Du hast aber sicher recht, dass diese Regelungen nicht 100%ig durchdacht sind.
Diese Märchensteuerregelung zielte darauf ab, dass die Mwst. nicht
gezahlt wird, wenn das KFZ in Eigenregie repariert wird.
Wenn das Fahrzeug in einer Werkstatt repariert wird, dann muss die
Werkstatt die Mwst. ja auch an Onkel Eichel abstecken.
Warum in aller Welt sollte sich dann ein Privatmann an der Mwst. bereichern???
Es ist ja seine eigene Entscheidung, ob er das Auto reparieren lässt oder nicht.
Vereicherungstechnische Grüße
Martin
PS: Bei 100€ Einnahmen rücken die Versicherer ca. 94€ wieder für Schadenszahlungen raus.
Ein bissle geht für die Verwaltung drauf..... und 1-2 Euro für Gewinn und Rücklagen sollten
auch noch drinliegen. ( Gilt für die KFZ Sparte ) Es gibt natürlich Bereiche, in denen die
Rechnung etwas anders aussieht
bei Totalschäden wird im Allgemeinen der ortsübliche Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Du hast aber sicher recht, dass diese Regelungen nicht 100%ig durchdacht sind.
Diese Märchensteuerregelung zielte darauf ab, dass die Mwst. nicht
gezahlt wird, wenn das KFZ in Eigenregie repariert wird.
Wenn das Fahrzeug in einer Werkstatt repariert wird, dann muss die
Werkstatt die Mwst. ja auch an Onkel Eichel abstecken.
Warum in aller Welt sollte sich dann ein Privatmann an der Mwst. bereichern???
Es ist ja seine eigene Entscheidung, ob er das Auto reparieren lässt oder nicht.
Vereicherungstechnische Grüße
Martin
PS: Bei 100€ Einnahmen rücken die Versicherer ca. 94€ wieder für Schadenszahlungen raus.
Ein bissle geht für die Verwaltung drauf..... und 1-2 Euro für Gewinn und Rücklagen sollten
auch noch drinliegen. ( Gilt für die KFZ Sparte ) Es gibt natürlich Bereiche, in denen die
Rechnung etwas anders aussieht
Ihr seid ja nur neidisch, weil diese leisen seltsamen Stimmen nur zu mir sprechen