14.01.2021, 15:01
Hallo Edgar,
ohne sich betroffen zu fühlen und der Situation bewusst:
da muss ich doch was klar stellen: Ich las den Motor nicht warmlaufen, sondern ich erhöhe die Verkehrssicherheit! Es ist mir untersagt, mit "undurchsichtigen" Scheiben zu fahren und daher benötigt man einen warmen Luftstrom, um die Frontscheibe innen frei zu halten.
Ich übrigens bei meinen anderen Fahrzeugen genauso.
Klar, ich kann auch das Auto erst anmachen, 10 Meter weit fahren, und an der Parkbucht/Bushaltestelle dann stehen bleiben und warten, bis die Lüftung die Scheibe klar werden lässt. Wenn ich mit dem Lappen drüberwische, dann hat das keinen Wert.
Und ja, ich kann auch die "Warmlaufzeit" verkürzen, wenn ich sowohl eine saubere Scheibe, Antibeschlagmittel und einen Luftentfeuchter im Innenraum habe. Habe ich! -- beschlägt trotzdem.
Mit
(es muss nicht immer alles so negativ und wortgetreu gesehen werden --- und ja es muss auch irgendwie ein stundenlanges unnötiges Laufenlassen des Motors/Autos nicht akzeptiert, also angemahnt/bestraft werden)
Allerdings habe ich noch eine Frage an die Gesetzesauslegung:
-Wenn ich den Motor laut STVO nicht warmlaufen lassen darf, wie verhält es sich mit einer Standheizung, die eingeschaltet wird, ohne dass sich jemand im Fahrzeug befindet? -- was ja gängige Praxis ist, sonst würden die Fernbedienungen dazu keinen Sinn ergeben ---
-Und wann brauchen wir einen Grund mit Nachweis, um von A nach B zu fahren, denn sonst wäre es ja "sinnloser" Energieverbrauch, so wie halt bei jeder Ausfahrt.........(oder sollte ich lieber fragen, ab wann???????)
Werner
ohne sich betroffen zu fühlen und der Situation bewusst:
da muss ich doch was klar stellen: Ich las den Motor nicht warmlaufen, sondern ich erhöhe die Verkehrssicherheit! Es ist mir untersagt, mit "undurchsichtigen" Scheiben zu fahren und daher benötigt man einen warmen Luftstrom, um die Frontscheibe innen frei zu halten.
Ich übrigens bei meinen anderen Fahrzeugen genauso.
Klar, ich kann auch das Auto erst anmachen, 10 Meter weit fahren, und an der Parkbucht/Bushaltestelle dann stehen bleiben und warten, bis die Lüftung die Scheibe klar werden lässt. Wenn ich mit dem Lappen drüberwische, dann hat das keinen Wert.
Und ja, ich kann auch die "Warmlaufzeit" verkürzen, wenn ich sowohl eine saubere Scheibe, Antibeschlagmittel und einen Luftentfeuchter im Innenraum habe. Habe ich! -- beschlägt trotzdem.
Mit
(es muss nicht immer alles so negativ und wortgetreu gesehen werden --- und ja es muss auch irgendwie ein stundenlanges unnötiges Laufenlassen des Motors/Autos nicht akzeptiert, also angemahnt/bestraft werden)
Allerdings habe ich noch eine Frage an die Gesetzesauslegung:
-Wenn ich den Motor laut STVO nicht warmlaufen lassen darf, wie verhält es sich mit einer Standheizung, die eingeschaltet wird, ohne dass sich jemand im Fahrzeug befindet? -- was ja gängige Praxis ist, sonst würden die Fernbedienungen dazu keinen Sinn ergeben ---
-Und wann brauchen wir einen Grund mit Nachweis, um von A nach B zu fahren, denn sonst wäre es ja "sinnloser" Energieverbrauch, so wie halt bei jeder Ausfahrt.........(oder sollte ich lieber fragen, ab wann???????)
Werner
wer niemals Brot im Bette aß......weiß nicht wie Krümmel piksen........und ist die ganze Nacht hungrig..