(1) Der Fernstart ist in der EU zulässig - sowohl die Technologie als auch deren Betätigung.
(2) Das (längere) Laufenlassen des Motors kann eine OWi darstellen (siehe Edgars Hinweis).
(3) Fernstart ist nicht zwingend erforderlich, spart aber ggf. ein paar Sekunden Zeit und kann insbesondere aufgrund der Reaktionen Dritter aber unterhaltsam sein.
(2) Das (längere) Laufenlassen des Motors kann eine OWi darstellen (siehe Edgars Hinweis).
(3) Fernstart ist nicht zwingend erforderlich, spart aber ggf. ein paar Sekunden Zeit und kann insbesondere aufgrund der Reaktionen Dritter aber unterhaltsam sein.