14.01.2021, 18:16
(14.01.2021, 15:01)WZ1964 schrieb: -Und wann brauchen wir einen Grund mit Nachweis, um von A nach B zu fahren, denn sonst wäre es ja "sinnloser" Energieverbrauch, so wie halt bei jeder Ausfahrt.........(oder sollte ich lieber fragen, ab wann???????)
Tja Werner, das ist in Teilen schon jahrzehntelang so. Unnützes Hin- und Herfahren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO und wird mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn man ohne Notwendigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Strecke mehrmals abfährt und dadurch andere belästigt werden.
Spaß verderbenden Gruß
Edgar