14.01.2021, 23:29
Das Warmlaufenlassen ist generell wenig empfehlenswert und noch weniger beim Direkteinspritzer mit großem Hubraum. Der Kraftstoff kondensiert verstärkt an der Zylinderwand und zerstört lokal den Schmierfilm an den Zylinderwänden/Kolbenringen.
Woher hast du diese Information? In Deutschland kann dies ja alleine durch §30 StVO nicht zulässig sein (hat auch noch mit der Diebstahlsicherung zu tun):
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
Hat ja bereits Edgar geschrieben. Du verursachst durch den Fernstart ja unnötigen Lärm und eine vermeidbare Abgasbelästigung, da du ja nicht im Fahrzeug sitzt und deswegen auch nicht gleich losfahren kannst.
Gruß Martin
(14.01.2021, 17:19)MikeG schrieb: (1) Der Fernstart ist in der EU zulässig - sowohl die Technologie als auch deren Betätigung.
[...]
Woher hast du diese Information? In Deutschland kann dies ja alleine durch §30 StVO nicht zulässig sein (hat auch noch mit der Diebstahlsicherung zu tun):
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
Hat ja bereits Edgar geschrieben. Du verursachst durch den Fernstart ja unnötigen Lärm und eine vermeidbare Abgasbelästigung, da du ja nicht im Fahrzeug sitzt und deswegen auch nicht gleich losfahren kannst.
Gruß Martin