(14.01.2021, 23:29)Ing.M.Frank schrieb: ...
(14.01.2021, 17:19)MikeG schrieb: (1) Der Fernstart ist in der EU zulässig - sowohl die Technologie als auch deren Betätigung. ...
Woher hast du diese Information? In Deutschland kann dies ja alleine durch §30 StVO nicht zulässig sein (hat auch noch mit der Diebstahlsicherung zu tun)...
Ach iwo. Zum einen bezog ich mich auf die Technologie und deren Betätigung. Ob und was danach erlaubt ist oder nicht, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Ohnehin muss man dazu doch nun wirklich keine juristische Kleinkrämerei betreiben: Ob man den Motor sitzend im Fahrzeug startet oder wenige Sekunden vor dem Einsteigen, das wird jedem auch nur halbwegs vernünftigen Polizeibeamten (und zur Not auch Richter ...) herzlich egal sein. Da mach‘ ich mir überhaupt keine Sorgen.
(Übrigens hab‘ ich den Fernstart auch schon mehrfach direkt vor dem Polizeipräsidium betätigt. )
Jedenfalls ist die Technologie und deren Bedienung in Deutschland nicht verboten - darum ging es mir. Wer gleichwohl herbe Angst hat, den üblen Zorn der düsteren Ordnungskräfte zu erregen, der verzichtet halt auf auf den Fernstart. Und fährt auch immer nur mit geschlossenen Klappen. Und ganz langsam. Und am besten Fiat.