(17.01.2021, 21:47)Ing.M.Frank schrieb: ...
(15.01.2021, 22:46)MikeG schrieb: ... Der Fernstart wird in der EU durch die US-Hersteller ganz einfach deshalb nicht deaktiviert, weil diese Technologie eben zulassungsrechtlich völlig in Ordnung geht.... was steht denn bei der C7 Z06 im Fahrzeugschein unter Feld 2.2 drin? Ist das ausgenullt? ...
Bei einem Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung kann ich mir das nicht vorstellen ...
Du bist echt hartnäckig.
(i) In meinen drei US-Cars (Corvette, Camaro, Cadillac) ist die Fernstartfunktion jeweils serienmäßig vorhanden.
(ii) In Feld 2.2 der drei Fahrzeugscheine ist nix "ausgenullt", sondern es handelt sich um normale EG-Typgenehmigungen (Typschlüsselnummern AAR..., AAP... und AAJ).
(iii) Dein Denkansatz erscheint womöglich dem Grunde nach als unrichtig. Denn tendenziell ist es so: Erlaubt ist, was nicht verboten ist. Wenn du insofern die Zulassungsfähigkeit einer Fernstartfunktion in Frage stellen möchtest, dann wäre hierfür im europäischen Zulassungsrecht eine Vorschrift zu suchen, die genau diese Technologie (direkt oder zumindest indirekt) zulassungsrechtlich untersagt. Sehr wahrscheinlich findet sich keine, denn andernfalls hätten die Fahrzeuge eine EG-Zulassung mit der Funktion wohl nicht erhalten.
Damit möchte ich meine Beteiligung an diesem Thema dann auch gerne beenden.