(09.04.2021, 16:21)Gelber Bengel schrieb: Dann wären nach Deiner Ausführung im Umkehrschluss alle US C7 ab MY 2017 nachträglich softwaremässig gedrosselt worden um die Zulassung in der EU bekommen zu haben. ...
Du unterstellst an dieser Stelle, dass GM immer logisch und korrekt handelt(-e) und dass keine Fehler passier(t)en. Das würde ich so eher nicht unterstellen.
Rein allgemein gesagt: Es war und ist bei diversen Herstellern und Importeuren eine nicht selten gepflegte Vorgehensweise, dass für das Homologations- bzw. Zulassungsverfahren bestimmte Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, die danach - entweder versehentlich oder "versehentlich" - wieder aus dem Fahrzeug verschwinden (manchmal übrigens auch gerade bei Sondermodellen).