15.04.2021, 15:36
(14.04.2021, 16:26)xlh59 schrieb: Wenn keine Angaben in einem (für den Prüfer glaubhaften) Datenblatt vorhanden sind, muss er diese durch Messungen ermitteln. Eine Fahrgeräuschmessung ist heutzutage allerdings keine Kleinigkeit mehr -- das Gute daran ist, dass auch kein Prüfer Lust auf die Messung hat (weil kompliziert und fast immer anfechtbar), und somit vermutlich auch für andere Lösungen zu haben ist. Das wäre z.B. ein anderer Fahrzeugschein mit eingetragener Lautstärke -- als Referenz vergleicht der Prüfer das Standgeräusch und wenn das passt darf er annehmen, dass auch das Fahrgeräusch vergleichbar ist. Ich habe noch keinen Prüfer getroffen, der ohne triftigen Grund eine Fahrgeräuschmessung gemacht hat -- im Zweifei gibt der einfach den gesetzlich zulässigen Grenzwert beim Fahrgeräusch ein und misst das Standgeräusch (was der Idealfall ist).
Es ist im übrigen nicht unüblich, dass die Datenblätter vom TÜV Süd unvollständig sind. Gerade die Geräuschwerte fehlen häufiger.
so mögen wir es , voller Preis aber unvollständige Ware
... leider habe ich noch keine Referenzzulassung auftreiben können
danke trotzdem