29.08.2021, 22:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.08.2021, 22:11 von Jackesvette.)
Genau die Diskussion wollte ich nicht. Danke an weiterführende sachdienliche Kommentare
ECE Regelung Nr. 30
Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
Diese internationale Richtlinie, die durch die "E-Kennzeichnung" oder auch "E-Nummer" auf dem Reifen belegt wird, besagt, dass der Reifen die Prüfkriterien nach ECE 30 bestanden hat. Ab dem Herstellungsdatum 01.10.1998 produzierte Reifen dürfen nicht mehr ohne "E-Nummer" gehandelt und im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Reifen, die bestimmt sind für die Ausrüstung historischer Fahrzeuge (Oldtimer). Ein Fahrzeug musss mindestens 30 Jahre alt sein, um als Oldtimer zu gelten (H-Kennzeichen).
ECE Regelung Nr. 30
Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
Diese internationale Richtlinie, die durch die "E-Kennzeichnung" oder auch "E-Nummer" auf dem Reifen belegt wird, besagt, dass der Reifen die Prüfkriterien nach ECE 30 bestanden hat. Ab dem Herstellungsdatum 01.10.1998 produzierte Reifen dürfen nicht mehr ohne "E-Nummer" gehandelt und im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Reifen, die bestimmt sind für die Ausrüstung historischer Fahrzeuge (Oldtimer). Ein Fahrzeug musss mindestens 30 Jahre alt sein, um als Oldtimer zu gelten (H-Kennzeichen).