Sinnvoller wäre bei diesem engen Zeitfenster sicherlich das Produktionsdatum.
In der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der Europäischen Kommission vom 04.10.2013 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif steht hinsichtlich der Zollfreiheit von Oldtimern in Teil II, Abschnitt XXI, Kapitel 97:
"Zu Position 9705 gehören Sammlerkraftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die:
a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem oder Motor vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Fahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Fahrzeuge sind ausgeschlossen;
b) mindestens 30 Jahre alt sind;
c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen."
"Alt sein" scheint mir ziemlich eindeutig auf Produktion, nicht Erstzulassung abzustellen. Gfls. hilfreich, weil die Produktion idR ja bereits ab September des dem Modelljahr vorangegangenen Jahr begonnen hat.
In Deinem Fall aber wohl doch nicht, wenn das hier zutreffend ist: " in meinem Fall 22.04.1992". Dann solltest Du die Einfuhr auf Ende April terminieren, falls Du die 7%-Regelung in Anspruch nehmen möchtest. Standkosten in USA oder dem Zollverschlußgelände im Freihafen gegenchecken! Bei 10€/Tag Hallenlagerung in BHV können da schnell mal 1.500 EUR zusammenkommen...
In der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der Europäischen Kommission vom 04.10.2013 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif steht hinsichtlich der Zollfreiheit von Oldtimern in Teil II, Abschnitt XXI, Kapitel 97:
"Zu Position 9705 gehören Sammlerkraftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die:
a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem oder Motor vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Fahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Fahrzeuge sind ausgeschlossen;
b) mindestens 30 Jahre alt sind;
c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen."
"Alt sein" scheint mir ziemlich eindeutig auf Produktion, nicht Erstzulassung abzustellen. Gfls. hilfreich, weil die Produktion idR ja bereits ab September des dem Modelljahr vorangegangenen Jahr begonnen hat.
In Deinem Fall aber wohl doch nicht, wenn das hier zutreffend ist: " in meinem Fall 22.04.1992". Dann solltest Du die Einfuhr auf Ende April terminieren, falls Du die 7%-Regelung in Anspruch nehmen möchtest. Standkosten in USA oder dem Zollverschlußgelände im Freihafen gegenchecken! Bei 10€/Tag Hallenlagerung in BHV können da schnell mal 1.500 EUR zusammenkommen...
Gruß, Alex
Forced Induction Owner´s Club: 602 PS, 688 nm
Forced Induction Owner´s Club: 602 PS, 688 nm