20.01.2022, 02:47
(19.01.2022, 18:38)flashy schrieb: oder die alten Kennzeichen behalten und 2mal im Jahr an/abmelden.
So habe ich das auch immer gemacht, habe auf der C5 KKR-Kennzeichen vorne und hinten, bei der Erstanmeldung 2008 problemlos bekommen - bis 2016. Da wurde mir, als ich die Vette über Winter wieder stilllegen wollte, angedroht, die KKR-Kennzeichen im nächsten Frühjahr nicht mehr abzustempeln. Bestandsschutz? Zählte nicht. Ich habe damals den Amtsbesuch abgebrochen. Seitdem lasse ich die Vette das ganze Jahr über zugelassen, sie wird aber trotzdem wie zuvor eingemottet und nicht gefahren.
Also aus meiner Erfahrung: besser keine schlafenden Hunde wecken. Du kannst es aber probieren, bei Problemen abbrechen. Da kommt dann nichts mehr nach.
Gruß, Midnight-Cruiser
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