18.02.2022, 09:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.02.2022, 09:50 von Gelber Bengel.)
In meinen Augen kann es schon ein Privatverkauf sein. Die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung begründet kein Eigentum sondern ist nur ein Halternachweis. Wer Eigentum an einem Fahrzeug wirklich hat klärt einzig und allein sein Kaufvertrag. Wenn er das Fahrzeug privat und ohne Zusammenhang, Mitwirken oder Kapital der Firma erworben hat ist es sein Privateigentum. Ersatzweise hätten ja auch seine Frau, seine Kinder oä. kaufen können, dann wäre es das Gleiche aber deutlicher verständlich. Bin kein Jurist aber so wäre meine logische Herleitung. Edgar weiß da sicher mehr zu.
@ Bernado: Du musst doch einen Vertrag mit ihm haben. Wer ist dort denn Verkäufer? Hat er sein uneingeschränktes Eigentum an der Sache versichert? Ist es ein Kommissionsverkauf wobei das Autohaus als Vermittler auftritt?
@ Bernado: Du musst doch einen Vertrag mit ihm haben. Wer ist dort denn Verkäufer? Hat er sein uneingeschränktes Eigentum an der Sache versichert? Ist es ein Kommissionsverkauf wobei das Autohaus als Vermittler auftritt?