24.02.2022, 13:48
(23.02.2022, 18:44)JR schrieb: Ich würde NIE hier mit verbotswidrig orange leuchtenden vorderen Lampen rumfahren.
Wenn irgendein Himbeertoni nicht genau hinschaut, denkt, man blinkt und biegt ab, und es kracht, dann ist man ganz schnell mittendrin und nicht nur dabei.
Das ist nur Risiko für nichts!
Kann man aber auch anders sehen.
Gruß
JR
Ich verstehe, aber eigentlich sind laut Reglement (und TÜV) orange (beleuchtet) kein Problem für Seitenblinker. Meine gutachten berichten nur, dass rote Lichter in den hinteren Seitenmarkierungen ein Ausschluss sind - falls sie wie Bremslichter aussehen? Wie wir wissen, haben die meisten EU-Autos nur orange Seitenmarkierungsreflektoren. (Siehe auch mein Bild, sorry, es ist auf Englisch)
In Bayern musste ich keine orangen Blinker haben. Mir wurde von der TÜV-Zentrale gesagt, dass ich alle meine Seitenmarkierungen beleuchtet lassen soll, und sie schreiben nur die richtige Ausnahme für die hinteren roten. Die orangefarbenen Fronten sind kein Problem. Blinker werden bei Importen unter einer bestimmten Länge nicht benötigt, d. h. Autos brauchen sie nicht. Interessant in Großbritannien erzwingen die Regeln Seitenblinker (nur in Gelb)