20.03.2022, 11:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.2022, 11:52 von Gelber Bengel.)
Das trifft möglicherweise sogar die momentanen Käufer/Besteller. Wenn die Lieferzeit mehr als 4 Monate beträgt, die mögliche Preiserhöhung nicht höher als 5 Prozent des Brutto Listenpreises ist und die AGB in der verbindlichen Bestellung die Preissteigerungsklausel beinhaltet, wird's halt blöd. Da kann man nur mit dem Autohaus verhandeln ob man sich die Mehrkosten teilt. Ferrari hatte mal während einer 12 monatigen Lieferzeit bei einem Modell 2 Erhöhungen um 5 Prozent. Die Gerichte entschieden damals, dass der Käufer vom Vertrag zurücktreten darf. Ob die Rechtslage heute noch aktuell ist, ist mir nicht 100 prozentig bekannt. Da muss wohl jeder Einzelne mal in seinen Vertrag schauen.