10.09.2022, 09:49
(09.09.2022, 23:56)C1-Matthias schrieb: Bei uns wird eine Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichengröße erteilt (100 EUR je Kennzeichen) die immer mitgeführt werden muss. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht nichts.
Gruß
Matthias
Hab's letzte Woche noch beim Gutachten an einer C3 BB gehabt. Da stand in der ZB 1 ".... Kennzeichengröße XY erteilt gem. Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidenten vom ...." Mitführen muss man die natürlich trotzdem.
Viele Grüße
Martin
Martin