10.09.2022, 12:46
Ich habe mehrere Autos, bei denen die amtlich gesiegelten kleinen Kennzeichen nicht in die Papiere eingetragen sind.
Eine Ausnahmegenehmigung ist dafür sicher nicht zwingend vorgeschrieben.
Bei der von Tom vorgeschlagenen Online-Anmeldung hätte ich kein Problem damit, bei vorliegendem TÜV-Gutachten das auch auf kleinem Kennzeichen zu siegeln.
Das ist eine zulässige Kennzeichengröße, keine Urkundenfälschung und man kann im Zweifelsfall mit dem Amt trefflich darüber diskutieren, ob überhaupt irgendein Verstoß vorliegt.
Das fände ich jedenfalls noch entspannter, als mit kleinem ungesiegelten Kennzeichen durch die Prärie zu fahren.
Gruß
JR
Eine Ausnahmegenehmigung ist dafür sicher nicht zwingend vorgeschrieben.
Bei der von Tom vorgeschlagenen Online-Anmeldung hätte ich kein Problem damit, bei vorliegendem TÜV-Gutachten das auch auf kleinem Kennzeichen zu siegeln.
Das ist eine zulässige Kennzeichengröße, keine Urkundenfälschung und man kann im Zweifelsfall mit dem Amt trefflich darüber diskutieren, ob überhaupt irgendein Verstoß vorliegt.
Das fände ich jedenfalls noch entspannter, als mit kleinem ungesiegelten Kennzeichen durch die Prärie zu fahren.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!