10.02.2023, 12:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.02.2023, 16:12 von Gelber Bengel.)
Was Günther da betreibt ist aus Versicherungssicht vorbildlich und für den Fall der Fälle bei einer Regulierung nicht unerheblich. Wer sich im Schadensfall vorhalten lassen muss, nicht alle am Fahrzeug befindlichen Sicherheitseinrichtungen verwendet zu haben, bietet eine Breitseite für Abzüge bei der Entschädigung. Muss nicht, kann aber! Die Versicherer suchen mehr und mehr das Haar in der Suppe. Wie praktikabel solche Absicherungen für jeden Einzelnen sind, muss man in Hinsicht auf mögliche Nachteile jeweils für sich selbst entscheiden.
PS: Hier nur mal ein Beispiel wie eng Versicherer Vertrags- und Rechtslagen deuten und ausnutzen.
https://www.t-online.de/auto/recht-und-v...haben.html
PS: Hier nur mal ein Beispiel wie eng Versicherer Vertrags- und Rechtslagen deuten und ausnutzen.
https://www.t-online.de/auto/recht-und-v...haben.html