23.03.2023, 17:27
Martin, nach wie vor gilt, dass Inhaber einer Schweizer Fahrerlaubnis ihren Führerschein innerhalb von sechs Monaten nach Wohnsitznahme in Deutschland umschreiben müssen. Eine Schweizer Fahrerlaubnis verliert ihre Gültigkeit sechs Monate nach der Einreise. Da Ihr aber weiterhin Euren Wohnsitz in der Schweiz habt, dürfte eine Umschreibung erst notwendig sein, wenn Ihr tatsächlich nach Deutschland zieht, also den 1. Wohnsitz hier habt. Ihr müsst Euch weniger als 185 Tage pro Jahr dort aufhalten, die Hauptwohnung weiterhin in der Schweiz haben und Euch dort weiterhin hauptsächlich aufhalten, dann könnt Ihr ohne Umschreibung weiter fahren.
Grundsätzlich müsst Ihr, wenn Ihr dann den Schweizer Führerschein in Deutschland umschreiben lasst, keine erneuten Führerscheinprüfungen absolvieren. Zwischen Deutschland und der Schweiz gibt es nämlich ein entsprechendes, gegenseitiges Abkommen, das eine vereinfachte Umschreibung der Führerscheine aus den beiden Staaten ermöglicht (vgl. Staatenliste in Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung).
Gruß
Edgar
Grundsätzlich müsst Ihr, wenn Ihr dann den Schweizer Führerschein in Deutschland umschreiben lasst, keine erneuten Führerscheinprüfungen absolvieren. Zwischen Deutschland und der Schweiz gibt es nämlich ein entsprechendes, gegenseitiges Abkommen, das eine vereinfachte Umschreibung der Führerscheine aus den beiden Staaten ermöglicht (vgl. Staatenliste in Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung).
Gruß
Edgar