23.03.2023, 18:47
Es geht hier nicht um den Führerschein, sondern um die Zulassung eines Fahrzeugs auf die Adresse des Zweitwohnsitzes.
Als Deutscher in Deutschland ist es nicht möglich, am Zweitwohnsitz ein Fahrzeug anzumelden, das war früher möglich, geht aber nicht mehr.
Wie das bei einem Nicht-EU-Ausländer ist, weiß ich nicht, ruf doch einfach mal bei der zuständigen Zulassungsstelle an.
Als Schweizer darfst Du hier jedes in D zugelassene Fahrzeug fahren, Probleme (Zollvergehen) gibt es nur, wenn ein Deutscher in D ein Fahrzeug mit Schweizer Zulassung führe.
In der Schweiz darfst Du natürlich mit dem Auto nicht fahren, das ist die gleiche Problematik, nur andersrum.
Gruß
JR
Als Deutscher in Deutschland ist es nicht möglich, am Zweitwohnsitz ein Fahrzeug anzumelden, das war früher möglich, geht aber nicht mehr.
Wie das bei einem Nicht-EU-Ausländer ist, weiß ich nicht, ruf doch einfach mal bei der zuständigen Zulassungsstelle an.
Als Schweizer darfst Du hier jedes in D zugelassene Fahrzeug fahren, Probleme (Zollvergehen) gibt es nur, wenn ein Deutscher in D ein Fahrzeug mit Schweizer Zulassung führe.
In der Schweiz darfst Du natürlich mit dem Auto nicht fahren, das ist die gleiche Problematik, nur andersrum.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!