25.04.2023, 10:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.04.2023, 10:15 von Gelber Bengel.)
Heftig! Und wichtig, dass Dir nichts passiert ist.
Bei der Schwere gilt es erstmal rauszufinden, was kostet eine fachgerechte Reparatur und bis zu welchem Wiederbeschaffungswert bist Du versichert. Merke: Der im Gutachten angegebene Wert ist in erster Linie der Höchstentschädigungswert und nicht Deine Erstattungssumme im Totalschadenfall. Die wird jetzt aktuell neu ermittelt. Wie gesagt, Du kannst mich gerne kontaktieren. Einige Versicherungen lassen bei einem solchen Fall schon mal einen vom Geschädigten vorgeschlagenen Gutachter zu. Ist selten, weil es sich um einen Kaskoschaden handelt, aber manchmal machbar. Frag bei OCC mal nach.
Bei der Schwere gilt es erstmal rauszufinden, was kostet eine fachgerechte Reparatur und bis zu welchem Wiederbeschaffungswert bist Du versichert. Merke: Der im Gutachten angegebene Wert ist in erster Linie der Höchstentschädigungswert und nicht Deine Erstattungssumme im Totalschadenfall. Die wird jetzt aktuell neu ermittelt. Wie gesagt, Du kannst mich gerne kontaktieren. Einige Versicherungen lassen bei einem solchen Fall schon mal einen vom Geschädigten vorgeschlagenen Gutachter zu. Ist selten, weil es sich um einen Kaskoschaden handelt, aber manchmal machbar. Frag bei OCC mal nach.