25.04.2023, 14:18
Für Pkw-Fahrer gilt ganz allgemein der Grundsatz, dass ein riskantes Ausweichmanöver wegen kleiner Tiere auf der Fahrbahn zu unterbleiben hat. Jedenfalls muss die Kaskoversicherung bei einer drohenden Kollision mit Kleintieren keinen Schadensersatz leisten. Nur bei Motorradfahrern gilt dieser Grundsatz nicht.
Von einem Kraftfahrer, der bei Dunkelheit eine Straße in waldreichem Gebiet befährt, kann verlangt werden, dass er - trotz Erschreckens - sachgerecht auf ein plötzliches Auftauchen eines kleineren Tieres auf der Fahrbahn reagiert. Unter diesem Blickwinkel handelt der Fahrzeugführer eines Mercedes-Benz S 500 L nicht sachgerecht, wenn er bei 80 bis 100 km/h einem Fuchs ausweicht und dann gegen die Leitplanke stößt. Ein solches Ausweichmanöver ist in einer solchen Situation objektiv nicht geboten. Die Gefahr, die von einem Fuchs ausgeht, ist so gering, dass es unverhältnismäßig ist, das hohe Risiko eines ungleich höheren Schadens durch eine plötzliche Fahrtrichtungsänderung in Kauf zu nehmen.
Obwohl ein Raubvogel eher zu den kleineren Tieren zu zählen ist, hat das Landgericht Aachen mal entschieden, dass ein starkes reflexartiges Abbremsen wegen eines plötzlich vor dem Fahrzeug als Hindernis auftauchenden Raubvogels nicht als grob fahrlässig einzustufen ist. Wird daher durch ein solches Abbremsmanöver ein Fahrzeugschaden verursacht, muss die Kaskoversicherung den Schaden ersetzen.
Also Vorsicht bei der Schadenmeldung. Ich habe zwei Postings gelöscht und eins berichtigt. Wenn das dennoch stehen bleiben soll, bitte PN an mich.
Gruß
Edgar
Von einem Kraftfahrer, der bei Dunkelheit eine Straße in waldreichem Gebiet befährt, kann verlangt werden, dass er - trotz Erschreckens - sachgerecht auf ein plötzliches Auftauchen eines kleineren Tieres auf der Fahrbahn reagiert. Unter diesem Blickwinkel handelt der Fahrzeugführer eines Mercedes-Benz S 500 L nicht sachgerecht, wenn er bei 80 bis 100 km/h einem Fuchs ausweicht und dann gegen die Leitplanke stößt. Ein solches Ausweichmanöver ist in einer solchen Situation objektiv nicht geboten. Die Gefahr, die von einem Fuchs ausgeht, ist so gering, dass es unverhältnismäßig ist, das hohe Risiko eines ungleich höheren Schadens durch eine plötzliche Fahrtrichtungsänderung in Kauf zu nehmen.
Obwohl ein Raubvogel eher zu den kleineren Tieren zu zählen ist, hat das Landgericht Aachen mal entschieden, dass ein starkes reflexartiges Abbremsen wegen eines plötzlich vor dem Fahrzeug als Hindernis auftauchenden Raubvogels nicht als grob fahrlässig einzustufen ist. Wird daher durch ein solches Abbremsmanöver ein Fahrzeugschaden verursacht, muss die Kaskoversicherung den Schaden ersetzen.
Also Vorsicht bei der Schadenmeldung. Ich habe zwei Postings gelöscht und eins berichtigt. Wenn das dennoch stehen bleiben soll, bitte PN an mich.
Gruß
Edgar