05.05.2023, 10:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.05.2023, 11:29 von Gelber Bengel.)
Für die zeitgenössischen An- und Umbauten gibt es zwischenzeitlich eine Vorgaben-Nouvelle für die H Kennzeichenvergabe, die teilweise je nach Prüfer mehr oder weniger streng umgesetzt wird. Danach sind Teile, die damals schon nur durch Einzelabnahmen eingetragen und genehmigt werden mussten, nicht im eigentlichen Sinne als zeitgenössisch, also häufig verbreitet und gängig, anzusehen. Ich versuche mal an den genauen Text zu kommen. Hatte neulich die Anfrage von jemandem hier aus dem Forum, der auf einem 928er Felgen vom 911er 997 fährt. Die fallen in den 10 Jahres Turnus, wurden aber damals nur per Einzelabnahme genehmigt. Fazit: Kein H Kennzeichen möglich.
Laut Auskunft des TÜV will der Gesetzgeber das Ausufern der H Kennzeichen und der damit verbundenen Vorteile eingrenzen, seitdem Massenproduktionen wie z.B. Golf II und ähnliche im zugelassenen Alter sind und mit teils skurrilen Umbauten Unterhaltskosten sparen wollen.
Laut Auskunft des TÜV will der Gesetzgeber das Ausufern der H Kennzeichen und der damit verbundenen Vorteile eingrenzen, seitdem Massenproduktionen wie z.B. Golf II und ähnliche im zugelassenen Alter sind und mit teils skurrilen Umbauten Unterhaltskosten sparen wollen.