02.02.2005, 12:11
Das Mietwagenargument greift nicht, da es eine kostenlose Überlassung ist.
Da ist allerdings was dran.
Aber da kenn ich einen in Köln, der bekommt so ziemlich alles eingetragen. 
Es gibt auch noch eine Nissan-Micra-Bummelgondel als Alternative.
Ist auch ein Argument. Die gedrosselte Leistung muß natürlich in der Überlassungsvereinbarung Erwähnung finden und am besten im Amaturenbrett auch noch mal.
Zitat:In den Papieren ist die Höchstgeschwindigkeit und die Leistungsabgabe bei einer bestimmten Drehzahl vermerkt. Jede Änderung an diesen Werten muß vom TÜV (oder DEKRA in Rostock) abgenommen werden. Sicherlich hat der Gesetzesgeber hier eher an eine Abweichung nach oben gedacht, nur hat er das so nicht geschrieben. Also sind auch Abweichungen nach unten einzutragen.
Noch schwieriger stelle ich mir die Abnahme bei einer variablen Leistung vor, wenn mit dem HPdingens von Jochen rumexperimentiert wird.
Da ist allerdings was dran.


Zitat:Hmmm, Tante Frieda wird sich schon schwer tun in einen TT zu steigen,
bei der C5 würde sie glaube ich scheuen - achgottachgottachgottneee
Es gibt auch noch eine Nissan-Micra-Bummelgondel als Alternative.
Zitat:Wenn ich eine leistungsreduzierte Corvette als Ersatzfahrzeug bekomme und auf der Landstraße einen Lastzug überhole, obwohl ein anderes Fahrzeug entgegenkommt...
"Ach, das schaffe ich doch locker..." ...waren seine letzten Worte.
Herr Staatsanwalt, bitte nehmen sie auf...
Ist auch ein Argument. Die gedrosselte Leistung muß natürlich in der Überlassungsvereinbarung Erwähnung finden und am besten im Amaturenbrett auch noch mal.