13.01.2024, 12:58
Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 01.10.1990 erfolgte, sind von dieser Regelung nicht betroffen und benötigen daher kein EU Reifenlabel. Auszug aus der VERORDNUNG Nr. 1222/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES