29.06.2024, 10:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.06.2024, 11:21 von Gelber Bengel.)
Was Colonel da einordnet und zusammengefasst hat, entspricht wenn auch etwas sarkastisch formuliert, den momentanen Gegebenheiten. Entgehen kann man dem Ganzen, indem man versucht, im eigentlichen Sinne der gesetzlichen Vorgaben zur Erlangung des H Kennzeichen Vorteils strikt in diesem Rahmen zu bleiben.
Die momentan hochkommenden juristischen Streitfälle beschäftigen sich überwiegend mit Fahrzeugen, bei denen versucht wurde, diese zugegebenermaßen leider oft recht schwammig formulierten Vorgaben nach oben auszuloten oder mit windigen Argumentationen eine Sanktionierung der eigenen Wünsche zu erlangen. Da wird auch schonmal verbal und moralisch Druck auf den jeweiligen Prüfer ausgeübt und da TÜV, Dekra und Konsorten zwar staatlichen Kriterien unterliegen, zuletzt aber als Wirtschaftsunternehmen einem Gewinnansinnen unterliegen, kommt es eben auch zu Grenzüberschreitungen mit den genannten Folgen. Das ist bei der HU nichts anderes.
Ich sehe diese Vorkommnisse als erwähnenswert aber nicht dramatisch an, da der überwiegende Teil der Besitzer davon gar nicht betroffen ist. Wer versucht, wie auch schon in diesem Thread mehrfach geraten, sich einen willigen und zugeneigten Prüfer zu suchen, um zum Beispiel eine Raptor Lackierung als regelkonform erklären zu lassen, läuft eben Gefahr, selbst eines Tages bei der HU Pech zu haben oder das mögliche Pech mit den bekannten Folgen weiterzuverkaufen.
Die Prüfer selbst sind mit den Möglichkeiten der Auslegung des Paragraph 23, wie viele von ihnen selbst eingestehen, häufig überfordert. Da gibt's leider nicht immer die gewünschte Eindeutigkeit von richtig oder falsch. Wie ich vorher schon mal schrieb, steht die weitere Existenz des Paragraph 23 in der jetzigen Form auf Seiten der Gesetzgeber momentan auf dem Prüfstand, da die finanziellen "Engstellen" der Bundesregierung zum Umdenken anregen und die zulassungsstarken Baujahre der 90er den Verlust noch ansteigen lassen. Der angedachte Segen der eigentlich guten Idee bei Einführung der Regelung wird für den Staat anscheinend zunehmend zum Fluch.
PS: Wäre ich Prüfer, würde ich mit Wissen um die Regressmöglichkeiten und dem daraus sonst noch einhergehenden Ärger bei der Ersterteilung eines H Kennzeichens doch keine Grenzfälle mehr durchwinken. Frei nach dem Motto: Lieber einen unzufriedenen Kunden wegschicken als Monate oder Jahre später einen Haufen unangenehmer Fragen beantworten müssen.
Die momentan hochkommenden juristischen Streitfälle beschäftigen sich überwiegend mit Fahrzeugen, bei denen versucht wurde, diese zugegebenermaßen leider oft recht schwammig formulierten Vorgaben nach oben auszuloten oder mit windigen Argumentationen eine Sanktionierung der eigenen Wünsche zu erlangen. Da wird auch schonmal verbal und moralisch Druck auf den jeweiligen Prüfer ausgeübt und da TÜV, Dekra und Konsorten zwar staatlichen Kriterien unterliegen, zuletzt aber als Wirtschaftsunternehmen einem Gewinnansinnen unterliegen, kommt es eben auch zu Grenzüberschreitungen mit den genannten Folgen. Das ist bei der HU nichts anderes.
Ich sehe diese Vorkommnisse als erwähnenswert aber nicht dramatisch an, da der überwiegende Teil der Besitzer davon gar nicht betroffen ist. Wer versucht, wie auch schon in diesem Thread mehrfach geraten, sich einen willigen und zugeneigten Prüfer zu suchen, um zum Beispiel eine Raptor Lackierung als regelkonform erklären zu lassen, läuft eben Gefahr, selbst eines Tages bei der HU Pech zu haben oder das mögliche Pech mit den bekannten Folgen weiterzuverkaufen.
Die Prüfer selbst sind mit den Möglichkeiten der Auslegung des Paragraph 23, wie viele von ihnen selbst eingestehen, häufig überfordert. Da gibt's leider nicht immer die gewünschte Eindeutigkeit von richtig oder falsch. Wie ich vorher schon mal schrieb, steht die weitere Existenz des Paragraph 23 in der jetzigen Form auf Seiten der Gesetzgeber momentan auf dem Prüfstand, da die finanziellen "Engstellen" der Bundesregierung zum Umdenken anregen und die zulassungsstarken Baujahre der 90er den Verlust noch ansteigen lassen. Der angedachte Segen der eigentlich guten Idee bei Einführung der Regelung wird für den Staat anscheinend zunehmend zum Fluch.
PS: Wäre ich Prüfer, würde ich mit Wissen um die Regressmöglichkeiten und dem daraus sonst noch einhergehenden Ärger bei der Ersterteilung eines H Kennzeichens doch keine Grenzfälle mehr durchwinken. Frei nach dem Motto: Lieber einen unzufriedenen Kunden wegschicken als Monate oder Jahre später einen Haufen unangenehmer Fragen beantworten müssen.