18.10.2024, 13:06
Zitat Motor Talk für Fahrzeuge mit RunFlat :
"Sind auf Ihrem Fahrzeug Reifen mit Notlaufeigenschaften montiert (sog. RunFlat-Reifen) wird von Seiten der Reifenhersteller nachdrücklich empfohlen, diese Reifen nur in Verbindung mit Luftdruckkontrollsystemen zu verwenden, da sich ein Druckabfall im normalen Fahrbetrieb nicht unbedingt für den Fahrer erkennbar auf das Fahrverhalten auswirkt. Goodyear schreibt in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sogar vor, dass die Verwendung derartiger Reifen nur in Verbindung mit einem funktionierenden Luftdruckkontrollsystem zulässig ist und jedem Endverbraucher beim Kauf durch den Händler eine entsprechende Informationsbroschüre auszuhändigen ist.
Ein Prüfer wird daher, wenn im Rahmen einer HU festgestellt wird, dass Notlaufreifen ohne Luftdruckkontrollsystem betrieben werden den Fahrzeughalter auf diese Besonderheit hinweisen. Die Plakette wird zugeteilt, allerdings nehmen einige Kollegen einen Hinweis dann auch in den HU-Bericht mit auf!
Wenn die Deaktivierung eines RDKS dazu führt, dass im Kombiinstrument (Armaturenbrett) eine Warnleuchte aufleuchtet, die mehrfach belegt ist, dann ist eine Deaktivierung ebenfalls unzulässig. Begründung: Diese Warnleuchte kann dann andere mögliche Fehler nicht mehr anzeigen.
Bei Fahrzeugen mit kompletten Notlaufsystemen, bei denen das Reifendruckkontrollsystem tatsächlich Bestandteil der EG-Betriebserlaubnis und auch im deutschen Fahrzeugdatensatz dokumentiert ist, ist die Deaktivierung unzulässig. Ob dieses bei Ihrem Fahrzeug der Fall ist, kann Ihnen ein Prüfingenieur nach Vorlage der Fahrzeugdaten sagen."
"Sind auf Ihrem Fahrzeug Reifen mit Notlaufeigenschaften montiert (sog. RunFlat-Reifen) wird von Seiten der Reifenhersteller nachdrücklich empfohlen, diese Reifen nur in Verbindung mit Luftdruckkontrollsystemen zu verwenden, da sich ein Druckabfall im normalen Fahrbetrieb nicht unbedingt für den Fahrer erkennbar auf das Fahrverhalten auswirkt. Goodyear schreibt in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sogar vor, dass die Verwendung derartiger Reifen nur in Verbindung mit einem funktionierenden Luftdruckkontrollsystem zulässig ist und jedem Endverbraucher beim Kauf durch den Händler eine entsprechende Informationsbroschüre auszuhändigen ist.
Ein Prüfer wird daher, wenn im Rahmen einer HU festgestellt wird, dass Notlaufreifen ohne Luftdruckkontrollsystem betrieben werden den Fahrzeughalter auf diese Besonderheit hinweisen. Die Plakette wird zugeteilt, allerdings nehmen einige Kollegen einen Hinweis dann auch in den HU-Bericht mit auf!
Wenn die Deaktivierung eines RDKS dazu führt, dass im Kombiinstrument (Armaturenbrett) eine Warnleuchte aufleuchtet, die mehrfach belegt ist, dann ist eine Deaktivierung ebenfalls unzulässig. Begründung: Diese Warnleuchte kann dann andere mögliche Fehler nicht mehr anzeigen.
Bei Fahrzeugen mit kompletten Notlaufsystemen, bei denen das Reifendruckkontrollsystem tatsächlich Bestandteil der EG-Betriebserlaubnis und auch im deutschen Fahrzeugdatensatz dokumentiert ist, ist die Deaktivierung unzulässig. Ob dieses bei Ihrem Fahrzeug der Fall ist, kann Ihnen ein Prüfingenieur nach Vorlage der Fahrzeugdaten sagen."