03.04.2025, 10:16
Wenn schon ein Gerichtsvollzieher mit Haftbefehl unterwegs ist/war, hat er vermutlich den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher platzen lassen.
Vermutlich ist finanziell nicht mehr viel zu holen, wenn es erstmal soweit ist.
Wenn er aber Teile im Eigentum von Kunden nicht mehr herausgibt oder wie vereinbart liefern kann, steht für mich der Verdacht der Unterschlagung im Raum und es kann Strafanzeige gestellt werden.
Gruß Thomas
Vermutlich ist finanziell nicht mehr viel zu holen, wenn es erstmal soweit ist.
Wenn er aber Teile im Eigentum von Kunden nicht mehr herausgibt oder wie vereinbart liefern kann, steht für mich der Verdacht der Unterschlagung im Raum und es kann Strafanzeige gestellt werden.
Gruß Thomas