16.04.2025, 20:55
Ich hatte Email-Kontakt zum Ersteller des Gutachtens am Institut in Karlsruhe und ihm die Daten meiner Scheinwerfer (eingeprägt am unteren Glasrand) mitgeteilt.
Es sind die gleichen die in dem Einzelgutachten unter dem Begriff...
"Kennzeichnung des Prüfmusters angegeben waren".
....und Nachfolgendes gilt auch nur für Scheinwerfer mit identischer Beschriftung
Diese sind:
Linksanbau: DOT SAE 15 P HL VOR 05 20-CV010S
Rechtsanbau: DOT SAE 15 P HL VOR 05 20-CV009S
Das Ergebnis des Schriftwechsels klingt wie folgt: (Kopie Original)
----------------------------
Sehr geehrter Herr xxxxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es ist richtig, dass ich im Auftrag von Herrn xxxxx ein Gutachten für seinen Scheinwerfer erstellt habe. Es ist auch richtig, wie Ihnen TÜV erklärt hat, dass normalerweise ein Gutachten für Ihren Vorhaben erforderlich ist. Ein Gutachten kann aber nur basierend auf dem Ergebnis einer Messung erfolgen, denn wir haben hier mit der sog. Einzelgenehmigung zu tun.
Allerdings entscheidet letztendlich der Sachverständiger bei der Zulassung, z.B. bei TÜV.
Es ist denkbar, dass er Ihr Argument für plausibel hält. Dann genügt möglicherweise eine Kopie des vorhin erwähnten Gutachtens. Der Aufwand eines weiteren Gutachtens, dessen Nettopreis 920,- beträgt, würde sich dann erübrigen.
Die Messung findet an KIT in Karlsruhe statt.
-------------------------------------------
Ende Zitat
Ich habe nun mit einem TÜV-Prüfer gesprochen, hatte am Dienstag einen Prüftermin und erwarte nun die Unterlagen zur Eintragung. Diese sind laut Prüfer auf dem Postweg unterwegs zu mir.
Die bisherigen Scheinwerfer werden ausgetragen.
Es sind die gleichen die in dem Einzelgutachten unter dem Begriff...
"Kennzeichnung des Prüfmusters angegeben waren".
....und Nachfolgendes gilt auch nur für Scheinwerfer mit identischer Beschriftung
Diese sind:
Linksanbau: DOT SAE 15 P HL VOR 05 20-CV010S
Rechtsanbau: DOT SAE 15 P HL VOR 05 20-CV009S
Das Ergebnis des Schriftwechsels klingt wie folgt: (Kopie Original)
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Sehr geehrter Herr xxxxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es ist richtig, dass ich im Auftrag von Herrn xxxxx ein Gutachten für seinen Scheinwerfer erstellt habe. Es ist auch richtig, wie Ihnen TÜV erklärt hat, dass normalerweise ein Gutachten für Ihren Vorhaben erforderlich ist. Ein Gutachten kann aber nur basierend auf dem Ergebnis einer Messung erfolgen, denn wir haben hier mit der sog. Einzelgenehmigung zu tun.
Allerdings entscheidet letztendlich der Sachverständiger bei der Zulassung, z.B. bei TÜV.
Es ist denkbar, dass er Ihr Argument für plausibel hält. Dann genügt möglicherweise eine Kopie des vorhin erwähnten Gutachtens. Der Aufwand eines weiteren Gutachtens, dessen Nettopreis 920,- beträgt, würde sich dann erübrigen.
Die Messung findet an KIT in Karlsruhe statt.
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Ende Zitat
Ich habe nun mit einem TÜV-Prüfer gesprochen, hatte am Dienstag einen Prüftermin und erwarte nun die Unterlagen zur Eintragung. Diese sind laut Prüfer auf dem Postweg unterwegs zu mir.
Die bisherigen Scheinwerfer werden ausgetragen.