04.04.2005, 10:20
Zitat:1) Normalerweise "leuchten" US Glühbirnen nicht in Deutschland, jedenfalls nicht amtlich. Die EU Prüfnummer/ Welle fehlt.
Wenn es ein Lichtechnisches Gutachten für die Scheinwerfer gibt ist der Betrieb von US Scheinwerfern mit "DOT" Nummer sehr wohl "amtlich" und legal. Bei meinem Dodge Durango sind die US Scheinwerfer aufgrund eines solchen Gutachtens in die Fahrzeugpapiere eingetragen worden. Auch für die C6 US Leuchten wird es wohl ein solches Gutachten geben. Oft günstiger als eine komplette Umrüstung auf EU Norm (kosten für Eintragung/Gutachten und TÜV Gebühr zusammen 200 Euro).
Eine Softwareänderung ist für einen Euro konformen Umbau von Heck oder Front Leuchten nicht notwendig. Weder bei der C5 (eigene Erfahrung), noch bei einer C6 (gleiches System wie C5). NSL wird separat unter Umgehung des BCM geschaltet, Blinker und Rückleuchten Konstelation wird in Anzahl und Schaltung nicht verändert - warum sollte man da eine andere Software benötigen ?
Grüße
Jochen