07.04.2005, 15:30
Es ist einfach gesagt die neue Meßform. Die ist in Kraftfahrzeuge ab etwa Anfang der 70er mit "P" gekennzeichnet. Hier wird ein Mikrophon in einem Meter Abstand und 45 Grad zum Endrohr benutzt. So kann auch der Mopedbulle mit seinem Gerät auf der Straße einen vorläufigen Check machen (und Euch den Bock unter Umständen stilllegen). Dabei wird mit zwei Drittel der Nenndrehzahl gemessen.
Die alte Form ist "N" hinter der DB-Angabe oder überhaupt kein Kürzel. Hier ist die Messung weit umfangreicher. Es wird nämlich ein ebener Platz benötigt und keine Reflektionsflächen (Häuserwände, andere Autos, etc) in einem Umkreis von 300 Metern! Die Messung erfolgt hier 7 Meter entfernt 45 Grad versetzt zum Endrohr, auch mit zwei Drittel der Nenndrehzahl. Das kann der Schiedsrichter nicht so leicht nachprüfen, da ihm die Örtlichkeiten erst mal fehlen. Auch wird meist auf eine Messung auf einer geeigneten Fläche aus Kostengründen verzichtet.
Ein TÜV-Mensch hat mir mal meine Angaben im KFZ-Schein umgerechnet. Das Ergebnis konnte aber nur ungefähr sein.
84N = 107P
Jeder Polizist hat mich bisher nach einem Blick in den KFZ-Schein freundlich weitergewunken.
Bei Neu- oder Wiederzulassung sollte jeder peinlich genau darauf achten, dass die alten Angaben, wenn bereits eingetragen, mit dem alten Kürzel wiederverwendet werden. Aus Unachtsamkeit wird eben gerne das "P" in die Papiere übernommen. Oder aus Unwissenheit des netten Mitarbeiters der Zulassungsstelle ob der verschiedenen Kürzel.
Die alte Form ist "N" hinter der DB-Angabe oder überhaupt kein Kürzel. Hier ist die Messung weit umfangreicher. Es wird nämlich ein ebener Platz benötigt und keine Reflektionsflächen (Häuserwände, andere Autos, etc) in einem Umkreis von 300 Metern! Die Messung erfolgt hier 7 Meter entfernt 45 Grad versetzt zum Endrohr, auch mit zwei Drittel der Nenndrehzahl. Das kann der Schiedsrichter nicht so leicht nachprüfen, da ihm die Örtlichkeiten erst mal fehlen. Auch wird meist auf eine Messung auf einer geeigneten Fläche aus Kostengründen verzichtet.
Ein TÜV-Mensch hat mir mal meine Angaben im KFZ-Schein umgerechnet. Das Ergebnis konnte aber nur ungefähr sein.
84N = 107P
Jeder Polizist hat mich bisher nach einem Blick in den KFZ-Schein freundlich weitergewunken.
Bei Neu- oder Wiederzulassung sollte jeder peinlich genau darauf achten, dass die alten Angaben, wenn bereits eingetragen, mit dem alten Kürzel wiederverwendet werden. Aus Unachtsamkeit wird eben gerne das "P" in die Papiere übernommen. Oder aus Unwissenheit des netten Mitarbeiters der Zulassungsstelle ob der verschiedenen Kürzel.