12.05.2005, 14:47
Es reicht doch aus, wenn der Veranstalter mit der Einladung o.Ä. einen "Dreizeiler aufsetzt", dass er keine Haftung übernimmt.
Im Restaurant gibt es doch auch das Schild "Für abgegebene Garderobe wird keine Haftung übernommen". Den gleichen Text -natürlich sinngemäß richtig- findet man auf jedem Parkschein.
Ih bin noch nie auf die Idee gekommen, den Betreiber eines Jahrmarktes, o.Ä. dafür haftbar zu machen, wenn mir auf dem Weg dorthin etwas passiert.
Im Restaurant gibt es doch auch das Schild "Für abgegebene Garderobe wird keine Haftung übernommen". Den gleichen Text -natürlich sinngemäß richtig- findet man auf jedem Parkschein.
Ih bin noch nie auf die Idee gekommen, den Betreiber eines Jahrmarktes, o.Ä. dafür haftbar zu machen, wenn mir auf dem Weg dorthin etwas passiert.
Wieviel PS? AUSREICHEND!