12.05.2005, 17:08
Hallo Helmut,
warum soll ich Dir böse sein, wenn ich den relevanten Punkt überlese?
Die Kfz-Haftplicht des jeweiligen Fahrzeugs tritt für Schäden bei ausgelaufenen Flüssigkeiten ein.
Problematisch wird das allerdings, wenn das verursachende Fahrzeug nicht bekannt ist, da stimme ich Dir zu.
Ich sehe das aber trotzdem als eine persönliche Verantwortung jedes Einzelnen.
Wenn ich einen Schaden verursacht habe, stehe ich auch dazu.
warum soll ich Dir böse sein, wenn ich den relevanten Punkt überlese?
Die Kfz-Haftplicht des jeweiligen Fahrzeugs tritt für Schäden bei ausgelaufenen Flüssigkeiten ein.
Problematisch wird das allerdings, wenn das verursachende Fahrzeug nicht bekannt ist, da stimme ich Dir zu.
Ich sehe das aber trotzdem als eine persönliche Verantwortung jedes Einzelnen.
Wenn ich einen Schaden verursacht habe, stehe ich auch dazu.
Viele Grüße
Andreas
Andreas