26.05.2005, 03:30
Zitat:in die Papiere eingetragen müssen die Reifen aber auf jeden Fall. Ich werde mal nachfragen, unter welchen Voraussetzungen eine Etwa-Wirkung bei Reifen möglich ist.
..wieso eingetragen? Bei mir im Schein/Brief steht zwar "Ziff 20+21: Nur Zul. Goodyear Eagle GSC". Ich denke, die Reifenbindungspflicht ist aufgehoben, oder gilt das dann nicht?
Zumal lässt sich ja auch nachweisen, dass der GSC (der auch keine Eu-Kennung hat) nicht mehr gebaut wird und der GS D-3 der Nachfolger des GSC ist.